Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 des Strafgesetzbuchs (StGB) sanktioniert.
Unsere Poststelle weiß davon anscheinend nichts. Grund für meine Annahme ist, das sie seit einigen Wochen die Briefe meiner Bank öffnen.
Meine Bank schreibt den Namen der Strasse immer falsch (und die bekommen den Fehler nicht in Griff)! Aus diesem Grunde öffnet die Post meine Briefe, packt einen Teil des Inhaltes in einen anderen Umschlag und schreibt meine Adresse mit dem korrekten Strassennamen drauf.
Was ist daran falsch?!
1) Die Post öffnet meine Briefe.
2) Sie steckt nur einen Teil des Inhaltes in den neu adressierten Umschlag. In meinem Fall, einmal ein Kontoauszug meiner Kreditkarte und in einem anderen Fall die PIN Nummer meiner neuen EC Karte. Die Zusatz Schreiben haben Sie mir nicht zugesandt.
Habe mir erstmal ein Formular mitgeben lassen um nicht nur Persönlich Beschwerde einzureichen sondern auch Schriftlich. Denn so geht es nicht verehrte Deutsche Post.
